Vorfahrtsregel in Neipel geändert
Nach dem Bau der Mauer an der Ecke Steinbacherstr./ Frühlingsstr. ist für Autofahrer von der Frühlingstr. kommend die Sicht Richtung Steinbacherstr. stark eingeschränkt. Um aus der Frühlingstr. in die Steinbacherstr. einzufahren, muss man fast bis in die Mitte der Straße vorfahren, um den von rechts kommenden Verkehr zu sehen. Aus diesem Grund wurde die Vorfahrtsregelung für den Keuzungsbereich Steinbacherstr./ Frühlingstr. in eine Rechts-vor- Links-Regelung geändert. In 30er-Zonen gilt üblicherweise immer rechts vor links.