Vereint helfen: Landesregierung bringt Vereinshilfe Saarland auf den Weg

Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet.

Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“, es sieht schnelle und unbürokratische Unterstützung vor und soll so die Förderlücken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Land für gemeinnützige Vereine schließen. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von mehr als 9,7 Millionen Euro bereit. Ab dem kommenden Montag (6. Juli 2020) können die Vereine die Hilfen beantragen.

Hintergrund:

Ziel des Förderprogramms ist der Schutz der saarländischen Vereinslandschaft. Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auch für die saarländischen Vereine. Die Landesregierung stellt mit dem heute beschlossenen Rettungsschirm sicher, dass die saarländischen Vereine auch in der Zukunft ihre wichtigen gemeinnützigen und ideellen Funktionen für die Gesellschaft wahrnehmen können.

Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Vereine mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte im Saarland ansässige Stiftungen, die Träger einer kulturellen Einrichtung sind und vor dem 11. März 2020 gegründet wurden. Die Vereinshilfe Saarland wird einmalig ausgezahlt. Es sind zwei unterschiedliche Arten von Vereinshilfen möglich, zwischen denen der jeweilige Verein auswählen kann.

Pauschale Unterstützungszahlung:

Vereine können eine schnelle und unkomplizierte Finanzhilfe beantragen. Die Höhe dieser pauschalen Unterstützungszahlung ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen die anderes wie Vereinen keine Mitglieder haben, erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.

Einzelfallbezogene Liquiditätshilfen für besonders betroffene Vereine:

Liegt bei einem Verein ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass vor, so kann eine über den Pauschalsatz hinausgehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Die Höhe dieser Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und dabei auf den Maximalbetrag von 10.000 Euro beschränkt.

Das Verfahren zur Antragsstellung läuft wie folgt:

Vereine können ab dem 6. Juli 2020 die Hilfen online unter www.corona.saarland.de/vereinshilfe beantragen. Auf der Internetseite sind weiterhin die zuständigen Ansprechpartner der Ministerien aufgeführt. Sportvereine werden vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.