Änderung der Rechtsverordnung: Landesregierung beschließt weitere Erleichterungen
Ein weiterer Schritt auf unserem Weg zurück nach vorne
– Neue Quarantänebestimmungen für die Einreise
– Stufenweiser Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb in Schulen/Kindertageseinrichtungen
– Betrieb von Sportstätten und Fitnessstudios sowie von Tanzschulen gestattet
– Absenkung der Quadratmeterreglung für Geschäfte auf 15 qm
– Kinos können wieder öffnen
– Regelung zu Großveranstaltungen
Der saarländische Ministerrat hat eine Änderung der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Diese trat am vergangenen Montag (18. Mai 2020) in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 31. Mai 2020. Maßgabe bei den Erleichterungen bleibt, einzelne Beschränkungen mit Bedacht aufzuheben, sodass es nicht nochmals zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen kommt.
- Seit Montag dürfen neben der bereits bekanntgegebenen Gastronomie und Hotellerie weitere Einrichtungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
- Dazu zählen neben Kinos auch Sportstätten und Fitnessstudios sowie der Betrieb von Tanzschulen. Diese können öffnen, jedoch wird vereinzelt noch Zeit zur Umsetzung benötigt.
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationsreinrichtungen und Krankenhäuser werden im Rahmen eines gestuften Konzepts wieder in Richtung eines Regelbetriebs geführt.
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.
- Reisebusreisen können ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wieder stattfinden.
- Außerdem wurde die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende geändert. Ab Montag müssen Personen aus einem Schengen-Staat und aus den sogenannten Assoziierten Mitglieder des Schengen-Raums nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne.
Steigt jedoch die Anzahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder im Regionalverband innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 50 pro 100.000 Einwohnern, kann die Landesregierung gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Landkreis zukünftig die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich treffen.
Die Infektionszahlen des Saarlandes im Zuge der Corona-Pandemie lassen es zudem zu, dass die restriktiven Regelungen zum Publikumsverkehr in Geschäften schrittweise gelockert werden können. So kann ab dem 25. Mai die zulässige Quadratmeteranzahl der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche pro eine Person auf 15 herabgesenkt werden. Bei weiterhin stabilen Infektionszahlen ist eine weitere Herabsetzung auf 10 Quadratmeter vorgesehen.
Weiterhin gilt jedoch, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, Abstand zuhalten sowie die Hygieneregeln einzuhalten.
Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Fassung vom 15. Mai 2020 und weitere Infos gibt es auf www.tholey.de